by Redaktion

Was ist bei der Berufsgenossenschaft versichert?

  • Arbeitsunfall / Berufsunfall

  • Wegeunfall

  • Berufskrankheit

Juvato setzt sich für Sie ein, wenn es um Geldleistungen bei Arbeits- oder Wegeunfällen geht. Ansprüche aus Arbeits/-Wege­unfällen verjäh­ren nicht. Die Juvato rollt auch Jahr­zehnte zurück­liegende Fälle wieder auf.

Unter Unfallarten, die bei der Berufs­genossenschaft ver­sichert sind, versteht man Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrank­heiten. Ein Arbeits­unfall ist ein Unfall, den Sie als gesetzlich Unfall­versicher­ter während der Arbeit oder auf Dienst­reisen erlei­den. Versicherte Wegeun­fälle sind Unfälle, die sich auf Ihrem unmittel­baren Weg zur Arbeit oder zurück ereignen.

Eine Berufs­krankheit ist eine Erkrankung, die Sie sich als gesetz­lich Unfallversicherter durch Ihre berufliche Tätigkeit zuziehen bzw. zugezogen haben.

Eine Liste der anerkannten Berufs­krank­heiten finden Sie in der Berufs­krankheiten­verordnung (BKV) der Bundesregierung.

Welche Leistungen stehen dem Geschädigten zu:

  • Sach- und Dienstleistungen
  • Geldleistungen

Je nachdem, welche Körper­schäden Sie im Rahmen des versicherten Unfaller­eig­nisses erlitten haben oder an welcher Berufs­krank­heit Sie erkrankt sind, haben Sie Anspruch auf unterschied­liche Leistungen aus der gesetz­lichen Unfallver­sicherung. So werden die Leistungen des Sozialgesetz­buches nach § 11 SGB I in Dienst-, Sach- und Geldleis­tungen unterschieden.

Die Gewährung von körperlichen Gegen­ständen (z.B. eines Rollstuhls) stellt dabei nach dem Sozial­recht eine so genannte Sachleis­tung dar. Der Begriff Dienst­leistung ist im Sozialrecht nur sehr begrenzt definiert. Tatsächlich sind in dem Begriff wohl in erster Linie Auskunfts- und Beratungs­leistungen des Unfallver­sicherungs­trägers (Berufs­genossen­schaft, Unfall­kasse) zusammen­gefasst. Aber auch Therapien (z.B. Reha-Maßnahmen) oder die Unter­stützung bei der Führung Ihres Haushalts sowie Pflege­leistungen können unter dem Begriff der Dienst­leistung verstanden werden. Letztlich sind die Begriffe Sach- und Dienst­leistungen nicht genau vonein­ander abzugrenzen und es kommt rechtlich gesehen auch nicht darauf an, weil beide Leistungsarten in der Regel den gleichen Vor­schriften unterfallen und wiederum von Geldleis­tungen einfach zu unterscheiden sind.

Jegliche Zahlungen des Unfall­versicherungs­trägers an Sie als Versicherten – z.B. in Form von VerletztenIgeld, Übergangs­geld, Verletzten­rente oder Unfallrente – stellt eine Geldleistung dar.

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