Wer ist versichert?
Angestellte
Selbständige, die freiwillig in der Berufsgenossenschaft versichert sind
Studenten
Schüler
Grundsätzlich ist jede Person gesetzlich unfallversichert, die aufgrund eines Arbeits- oder Dienstvertrages bei einem Unternehmen der deutschen Wirtschaft beschäftigt ist. Für den Versicherungsschutz von Angestellten spielt die Höhe des Einkommens, die Dauer der Beschäftigung sowie das Alter keine Rolle.
Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag
Der Arbeitgeber zahlt hierfür direkt einen Beitrag an die Berufsgenossenschaft. Die Leistungen der BG bei einem möglichen Arbeits/-Wegeunfall sind bei Angestellten dann abhängig vom Einkommen, Alter und Unfallzeitpunkt der Geschädigten. Zu den Personengruppen zählen aber auch Selbständige und Unternehmer, die freiwillig bei der BG versichert sind. Je nach Mitgliedsbeitrag und Versicherungssumme stehen ihnen im Falle eines Arbeitsunfalles unterschiedliche Leistungen der BG zu.
Ein genereller Versicherungsschutz besteht weiterhin für Kinder, Schüler und Studenten. Der Versicherungsschutz umfasst den Hin- und Rückweg zur Schule, UNI oder Kita sowie den Aufenthalt in den entsprechenden Einrichtungen. Was im Übrigen kaum einer weiß, BG-versichert sind auch Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Dienstreisende, Teilnehmer an Freiwilligendiensten und Qualifizierungsmaßnahmen sowie bürgerschaftlich Engagierte. Dazu zählen auch ehrenamtliche Tätigkeiten.