Wie ist der Ablauf?
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Anfrage / Ausfüllen des Formulars zur Erstprüfung
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Prüfung Ihres Falles und der Finanzierungs- möglichkeiten
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Vertrag
Die JUVATO ist ein Prozesskostenfinanzierer. Dementsprechend übernimmt die JUVATO bei Rechtsstreitigkeiten gegen die Berufsgenossenschaft das finanzielle Risiko. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und organisieren und finanzieren die Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Unsere spezialisierten Anwälte arbeiten für Sie und werden komplett von uns bezahlt. Wir erhalten unser Honorar nur im Erfolgsfall!
Da wir deutlich mehr Anfragen als Kapazitäten haben, besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme Ihres Falles. Wenn wir aber nach Erstprüfung und Akteneinsicht Ihren Fall annehmen, können Sie nur noch gewinnen. Wir stellen für Sie ein erstklassiges Team auf – und das zu fairen Konditionen.
Folgende Kosten übernehmen wir
- Vorverfahren Anwaltskosten
- 1. Instanz Anwaltskosten
- 2. Instanz Anwaltskosten
- Kosten für notwendige Sachverständige
- Aufwendungen für die Erstprüfung
- Kosten für etwaiges Abfindungsverfahren
Die Höhe unserer Erlösbeteiligung
Wir verdienen ausschließlich im Erfolgsfall. Nur dann sind wir am tatsächlich erzielten Erlös beteiligt. Folglich tragen wir, als Ihr Prozessfinanzierer, auch im Verlustfall die Kosten.
Die Höhe unserer Beteiligung variiert von Fall zu Fall und hängt von der Komplexität des Verfahrens ab. Im günstigsten Fall beträgt die Erfolgsbeteiligung 15% (inkl. MwSt.) vom tatsächlich erzielten Erlös, d.h. von den erstrittenen Geldleistungen der Berufsgenossenschaft. Sie ist selbstverständlich Bestandteil unseres Vertrags mit Ihnen.
Voraussetzungen für eine Prozesskostenfinanzierung
Wir prüfen schnell und kostenfrei, ob eine Finanzierung Ihrer Prozesskosten möglich ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- zum Unfallzeitpunkt BG-versichert
- kein Beamtenstatus
Wir finanzieren sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren gegen die gesetzliche Unfallversicherung.