In Zeiten von Corona hat sich der Arbeitsort vieler Menschen in das Home-Office verlagert. Zwischenzeitlich wurde dies für viele Berufsgruppen sogar zur Pflicht. Es bestand lange Zeit Unklarheit über den gesetzlichen Versicherungsschutz. Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) sowie eine Erweiterung des SGB VII stellen jetzt eine Orientierungshilfe dar, in welchem Fall ein Unfall im Home-Office als Arbeitsunfall eingestuft wird.