Juvato ist ein innovatives Netzwerk, welches aus Experten mit langjähriger Erfahrung rund um das Thema gesetzliche Unfallversicherung besteht.
Berufsgenossenschaft
In Zeiten von Corona hat sich der Arbeitsort vieler Menschen in das Home-Office verlagert. Zwischenzeitlich wurde dies für viele Berufsgruppen sogar zur Pflicht. Es bestand lange Zeit Unklarheit über den gesetzlichen Versicherungsschutz. Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) sowie eine Erweiterung des SGB VII stellen jetzt eine Orientierungshilfe dar, in welchem Fall ein Unfall im Home-Office als Arbeitsunfall eingestuft wird.
Versicherungsschutz im Home-Office
Wer im Home Office arbeitet, ist anderen Bedingungen ausgesetzt als bei der Arbeit im Unternehmen. Die Grenzen zwischen beruflichen und privaten Aufgaben gehen in der Regel fließend ineinander über. Für die Abgrenzung gilt daher folgende Regelung: Gesetzlicher Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit für solche Tätigkeit, die mit der Zielrichtung ausgeübt werden, betriebliche Aufgaben auszuführen bzw. dem Unternehmen zu dienen. Dies bedeutet auch, dass sämtliche Handlungen, die nicht mit diesem Ziel ausgeführt werden, nicht versichert sind.
Wegeunfälle im Home-Office
Neben der oben genannten Regelung sind nur solche innerhäuslichen Wege versichert, die im engen Zusammenhang mit der Arbeit stehen. So ist beispielsweise der Gang zum dienstlich genutzten Drucker oder auch das Checken der ausgefallenen Internetverbindung in der Regel abgesichert, wenn diese betrieblich verwendet wird. Private Tätigkeiten werden dahingegen nicht vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. So ist etwa ein Sturz beim Abholen eines privaten Pakets an der Haustüre nicht abgesichert.
Mit der Ergänzung des SGB VII erweitert der Gesetzgeber den Versicherungsschutz seit dem 18.06.2021 auf einige zusätzliche Wege. Insbesondere der Gang zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme während der Arbeitszeit gilt nun als versichert. Diese müssten im Home-Office ebenfalls abgesichert sein, wenn für gleichartige Tätigkeiten und Wege bei Präsenzarbeit im Unternehmen Versicherungsschutz besteht.
Außerdem fallen seit der Änderung des SGB VII vom 18.06.21 Unfälle auf bestimmten Wegen vom Home-Office und wieder zurück unter den gesetzlichen Schutz. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie bewältigt werden, um Kinder in fremde Obhut zu geben, damit am aktuellen Tag beruflich im Home-Office gearbeitet werden kann. Darunter fallen beispielsweise der Weg in den Kindergarten oder zur Kindertagespflegestätte.
Hier finden Sie Hilfe
Dass das Thema „Arbeitsunfall im Home Office“ ein sehr komplexes und anspruchsvolles ist, haben Sie gerade gelesen. Im Unglücksfall kann ein langes und zähes Verfahren auf Sie zukommen. Das Team der Juvato GmbH hat sich auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung spezialisiert und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft. Durch das große Netzwerk aus Gutachtern und Kooperationsanwälten ist die Erfolgschance relativ hoch.
Berufsgenossenschaft zahlt nicht? Juvato GmbH setzt Recht bei Berufsunfällen durch
Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht? Die Rente nach Arbeitsunfall ist trotz gezahlter Leistungen in Gefahr? Viele Versicherte wissen bei solchen Problemen nicht, mit welchen Mitteln sie sich gegen die scheinbar übermächtigen Apparate der gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise der Berufsgenossenschaften erfolgreich wehren. Mit der Juvato GmbH haben sie einen sachkundigen und seriösen Partner, der sich auf solche Probleme spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet ein umfassendes Kompetenznetzwerk aus Profis, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, ihre Klienten bei Auseinandersetzungen rund um Arbeits- und Berufsunfälle professionell und präzise zu unterstützen.
Berufsgenossenschaft zahlt nicht oder zu wenig? Den Spezialisten beauftragen!
Das Sozialrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Für den Laien sind die einzelnen Regelungen kaum zu überblicken und erst recht nicht passend für den eigenen Fall einzuschätzen. Es ist das A und O, einen Profi einzuschalten, wenn die Berufsgenossenschaft die Folgen des Arbeitsunfalls nicht anerkennt und in diesem Zusammenhang auch die Rente nach Arbeitsunfall ablehnt. Die Juvato GmbH besitzt ein Netzwerk von Experten, die sich genau mit solchen Sachverhalten und deren präziser Lösung auskennen. Sie sind den Versicherten ebenfalls ein leistungsstarker Partner, wenn diese Unterstützung beim Prüfen eines ärztlichen Gutachtens oder des Bescheides von der Berufsgenossenschaft benötigen. Sowohl hoch spezialisierte Anwälte als auch Gutachter aus dem medizinischen Bereich befinden sich im kompetenten und durchsetzungsstarken Netzwerk von Juvato.
Typische Fälle für den Einsatz des Juvato-Teams
Es gibt eine ganze Menge von Gründen, aus denen ein Arbeitnehmer berufs- beziehungsweise erwerbsunfähig werden kann. Die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft sind dann zuständig, wenn dies durch die berufliche Tätigkeit selbst verursacht ist. Versichert sind drei wesentliche Elemente: der Arbeitsunfall, der Wegeunfall oder die Berufskrankheit. Tritt einer dieser Fälle ein, muss der Arbeitgeber den Unfall der Berufsgenossenschaft melden. Im Laufe des Verfahrens muss dann entweder ein entsprechender Antrag bei der Berufsgenossenschaft gestellt werden oder die Berufsgenossenschaft erteilt automatisch einen Bescheid. Doch nicht selten wird dieser abgelehnt. Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht – und deshalb müssen auch viele Betroffene damit rechnen, dass ihnen die Rente nach Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit verwehrt wird. Den ablehnenden Bescheid können die Versicherten selbst kaum prüfen. Zum einen ist er komplex formuliert. Zum anderen ist das juristische Know-how beim Laien nicht vorhanden. Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht? Juvato ist der Partner, der rechtlich einwandfreie Ansprüche für den Versicherten durchsetzt.
Die clevere Alternative für den Versicherten
Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht – Versicherte haben dann einige Optionen, ihren Anspruch zu verfolgen. Die schlechteste Lösung ist die Eigenregie. Gegen den gut aufgestellten Apparat der Berufsgenossenschaft ist als Laie in aller Regel nicht durchzukommen. Natürlich ist der spezialisierte Rechtsanwalt eine gute Wahl. Leider bringen die wenigsten Anwälte eine Doppelspezialisierung im Sozial- sowie Medizinrecht mit, wie es bei Arbeitsunfällen jedoch nötig ist. Zudem sind die Dienste eines selbst beauftragten Rechtsanwalts mit hohen Kosten verbunden. In diesem Kontext hat die Juvato GmbH ihren Klienten ein attraktives Modell anzubieten: Bezahlt wird die Dienstleistung nur dann, wenn die Fachleute den Anspruch ihrer Klienten erfolgreich durchsetzen konnten. Für die Klienten besteht also kein finanzielles Risiko. Auch bei Ablehnungsbescheiden, die schon vor geraumer Zeit erstellt wurden, bietet das Unternehmen dieses faire Modell an.
Service für alle Angestellten und freiwillig Versicherte
Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht – was sollte man tun? Die Juvato GmbH bietet ihren Service allen, die gesetzlich versichert sind. Das sind in der Regel alle, die in einem deutschen Unternehmen einen Dienst- oder Arbeitsvertrag haben. Auch Schüler und Studenten haben bei einem Wegeunfall Anspruch auf die entsprechende Leistung. Auch Auszubildende können selbstverständlich Ansprüche, etwa die Rente nach Arbeitsunfall, bei der Berufsgenossenschaft geltend machen. Zudem können sich Selbständige freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht oder erkennt das Gutachten des Arztes nicht an? Dann lohnt sich der Service der Juvato GmbH, die erst im Falle ihres erfolgreichen Intervenierens ihre Leistung in Rechnung stellt. Hier geht’s zur kostenfreien Erstprüfung!
Doch aus dieser neuen Arbeitssituation heraus ergeben sich auch rechtliche Konsequenzen mit Blick auf die Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaft: Was passiert, wenn es zu einem Arbeitsunfall im Home Office kommt, und zwar auf dem Weg zur heimischen Arbeitsstelle? Ein Urteil des Bundessozialgerichts sorgt nun für Klarheit. Auch im Home Office greift die gesetzliche Unfallversicherung.